Jurist Marad Widmer gewinnt vor dem Bundesgericht

Der Familiennachzug in aufsteigender Linie wurde bewilligt

Ende März 2024 wurde das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts (Link) veröffentlicht, gemäss dem Jurist Marad Widmer einen Fall gegen das Staatssekretariat für Migration betreffend den Familiennachzug in aufsteigender Linie gewonnen hat.

Sachverhalt: Vor einigen Jahren hatte ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt eigenständig ein Gesuch um Familiennachzug für die Mutter der Gesuchstellerin aus Russland sowie um Erteilung einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) gestellt. Das Migrationsamt in Lausanne wollte das Gesuch zunächst ablehnen. Dies veranlasste die Gesuchsteller, professionelle Hilfe beizuziehen. Nach Übernahme des Mandats überzeugte Jurist Marad Widmer die Migrationsbehörden in Lausanne (SPOP), die kantonale Zustimmung für den Familiennachzug in aufsteigender Linie zu erteilen.

Die Geschichte war damit jedoch noch nicht beendet, da auch die Zustimmung des Bundes eingeholt werden musste. Das Staatssekretariat für Migration in Bern verweigerte seinerseits die Zustimmung. Die Bundesbehörden stützten sich dabei auf Fehler im ursprünglichen Gesuch, das die Klienten eigenständig eingereicht hatten.

Die Beschwerde des Juristen an die erste Instanz – das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht – blieb erfolglos. Die Richter hielten fest, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht erfüllt seien.

Trotz aller Skepsis entschied sich die Klientin, den Weg bis zum Ende zu gehen – und dieser Mut wurde nun vollumfänglich belohnt. Die Beschwerde an die zweite und letzte Instanz – das Schweizerische Bundesgericht – führte zu einem vollständigen Sieg. Mit seinem Urteil verpflichteten die Bundesrichter die Behörden, der Mutter der Klientin eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs zu erteilen.

Da die Vorinstanzen ablehnend gestimmt waren und die Erfolgsaussichten vor dem Bundesgericht erfahrungsgemäss bei lediglich 14 % liegen, lässt sich festhalten: Jurist Marad Widmer hat einen ausserordentlich schwierigen Familiennachzug ermöglicht und die Behörden gegen deren Willen dazu gebracht, der Mutter der Klientin eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.

Gemäss dem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts wurden sämtliche Gerichtskosten sowie die Kosten der Rechtsvertretung erstattet.

Was ist zu beachten? Jurist Marad Widmer weist darauf hin, dass bei komplexen Fällen ein erhebliches Fehlerrisiko besteht, wenn das Gesuch eigenständig eingereicht wird – Fehler, die Behörden als Grundlage für eine Ablehnung heranziehen können. Im vorliegenden Fall gelang es trotz der unterlaufenen Fehler, den Prozess zu gewinnen und – wenngleich erst nach mehreren Jahren – die lang ersehnte Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Nicht jeder Fehler lässt sich jedoch im Rechtsmittelverfahren korrigieren. Daher sollte jede Person für sich selbst abwägen, ob es sinnvoll ist, bereits vor der Einreichung eines Gesuchs einen Migrationsjuristen beizuziehen.

Wie kann Ihnen Jurist Marad Widmer helfen? Das Schweizer Ausländerrecht (vorwiegend in den Kantonen Zürich, Zug, Waadt, Genf, Wallis, Neuenburg und Tessin) ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Marad Widmer ist spezialisiert auf komplexe und atypische Fälle, in denen andere Kanzleien leider Schwierigkeiten hatten, erfolgreich zu sein. Im Kanton Waadt vertritt unsere Kanzlei regelmässig die Interessen von Ausländern vor der Ausländerbehörde (SPOP), der Wirtschaftsbehörde (DGEM), dem Verwaltungsgericht des Kantons Waadt und dem Bundesgericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

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Herr Marad Widmer, LL.M. (Genf), Managing Partner der Widmer Strategy GmbH. Studium: Bachelor und Master im Schweizer Recht (Universitäten Bern und Zürich). Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch. Mitglied des Schweizerischen Juristenvereins (SJV/SSJ/SSG).