Was sagt das Gesetz? Die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz setzt die Erfüllung zahlreicher Voraussetzungen voraus – darunter die Straflosigkeit. Was aber können Ausländer tun, die einen Schweizer Pass anstreben, jedoch Einträge im Strafregister aufweisen?
Sachverhalt. Ein Ausländer, der in einem deutschsprachigen Kanton der Schweiz wohnte und mit einer Schweizerin verheiratet war, erfüllte alle Voraussetzungen für die Einbürgerung – bis auf eine. Wie bereits erahnt werden kann, handelte es sich um das Vorliegen von Straftaten, die jedoch von eher geringer Schwere waren.
Zunächst wandte sich der Ausländer an seinen Anwalt, der ihn zuvor in Strafverfahren vertreten hatte. Der Fachmann gab zwar zunächst eine negative Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer erleichterten Einbürgerung ab, empfahl seinem Mandanten jedoch, sich an einen auf das Schweizer Migrationsrecht spezialisierten Juristen zu wenden. Dieses Eingeständnis der eigenen Grenzen verdient uneingeschränktes Lob.
Dem Ausländer wurde unser Jurist Marad Widmer empfohlen. Nach Übernahme des Mandats erstellte Herr Widmer ein fundiertes Gesuch und begleitete das Verfahren auf jedem Schritt. Im Mai 2026 wurde die erleichterte Einbürgerung trotz der Strafregistereinträge bewilligt.

Bedeutung des Falls. Wie Jurist Marad Widmer erläuterte, bedeutet die Tatsache, dass eine erleichterte Einbürgerung in der Schweiz trotz gewisser Straftaten möglich ist, nicht die vollständige Aufhebung der Relevanz von Strafregistereinträgen. Eine Verweigerung der Schweizer Staatsbürgerschaft auf dieser Grundlage ist nach wie vor möglich.
Eine entscheidende Rolle kann die frühzeitige und fachgerechte Optimierung des Kundendossiers spielen, die ausschliesslich ein auf das Migrationsrecht spezialisierter Schweizer Jurist vornehmen kann.
Wie kann unsere Kanzlei Ihnen helfen? Schweizer Jurist Marad Widmer ist dauerhaft im Migrationsrecht und Einbürgerungsrecht tätig (insbesondere in den Kantonen Zürich, Zug, Waadt, Genf, Wallis, Neuenburg und Tessin). Auf Bundesebene vertritt unser Spezialist die Interessen der Mandanten sowohl vor dem Staatssekretariat für Migration als auch vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (darunter Beschwerden betreffend Aufenthaltsbewilligungen und den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft).
Andere Sprachversionen des Artikels: EN / RU
Herr Marad Widmer, LL.M. (Genf), Managing Partner der Widmer Strategy GmbH. Studium: Bachelor und Master im Schweizer Recht (Universitäten Bern und Zürich). Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch. Mitglied des Schweizerischen Juristenvereins (SJV/SSJ/SSG).